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STUDIENPLAN RECHTSWISSENSCHAFT
— Abschluß: Erste Juristische Staatsprüfung —
(Anlage zur Studienordnung des Fachbereichs
Rechtswissenschaft
vom 9. November 1998)
Dieser Studienplan ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet.
In ihm sind als fachwissenschaftliches Mindestprogramm — ohne
Berücksichtigung im Ausland verbrachter Studienaufenthalte — die
Lehrveranstaltungen des Pflichtfachstudiums aufgeführt, in denen
Leistungskontrollen mit der Vergabe von Leistungspunkten gemäß 8 5
Abs. 2 Satz 3 JAG, 8 2 a JAO durchgeführt werden, sowie die
Lehrveranstaltungen im Wahlfachstudium, an denen in der angegebenen
Semesterfolge teilzunehmen den Studierenden der Rechtswissenschaft
empfohlen wird. Darüber hinaus werden fachübergreifende Studien ebenso
dringend nahegelegt wie der Erwerb hinreichender allgemeiner und
fachorientierter Fremdsprachenkenntnisse, ohne die Juristen (Juristinnen)
den Anforderungen ihres Berufs vielfach nicht mehr gerecht werden können,
Pflichveranstaltungen - einschließlich Arbeitsgemeinschaften
und Übungen - (1. bis 3. Studienjahr)
Semester
1.
11.1.
1.1.2.
11,3.
1.1.4.
11.5.
11.6.
11.7.
Einführung in das juristische Denken und Arbeiten
Bürgerliches Vermögensrecht |
Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht |
Strafrecht I
Wochenstunden
7
5
2
3
Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht
Staatsrecht | (Organisatorischer Teil)
Rechtsdurchsetzung
2
2
2.
Semester
Wochenstunden
‚2.1. Bürgerliches Vermögensrecht Il
‚2.2. Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht I!
12.3. Strafrecht II
5
7