Full text : 1998 (0042)

Neues geistliches Lied / Arrangement
Iinstrumentenkunde

Akustik / Medienkunde
Musikgeschichte

P.

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1 Leistungsbescheinigung
1 Leistungsbescheinigung
1 Leistungsbescheinigung
1 Leistungsbescheinigung

4. die Diplomarbeit fristgerecht erstellt hat.

8 15
Zulassungsverfahren

(1) Für das Verfahren zur Zulassung zur Diplomprüfung gilt $ 11 Abs. 1 und
2 entsprechend.

(2) Die Meldung zur Prüfung ist bis zum 01. April (Prüfung Ende Sommersemester)
 bzw. zum 01. November (Prüfung Ende Wintersemester) beim
Rektor oder bei der Rektorin der Hochschule des Saarlandes für Musik
und Theater schriftlich einzureichen. Sie muß die Angabe der Fachrichtung
und eine Erklärung enthalten, ob sich der Bewerber bzw. die Bewerberin
bereits früher einer gleichartigen Prüfung unterzogen hat.

Die Prüfung findet in der Regel am Ende des Semesters, zu dem die Meldung
 erfolgte, und zu Beginn des darauf folgenden Semesters statt.
(3) Der Meldung sind beizufügen:
1. ein kurzer Lebenslauf,
2. das Schulabgangszeugnis,
3. die Belege über die Fachausbildung gemäß der gültigen Studienordnung,

4. das Diplomvorprüfungszeugnis,
5. ein Verzeichnis der während des Studiums erarbeiteten Werke,
6. ein Verzeichnis der zur Prüfung vorbereiteten Werke,
7. die Diplomarbeit.

Die Zulassung zur Prüfung teilt der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses
 auf Vorschlag des Leiters oder der Leiterin des Studiengangs
Kath. Kirchenmusik dem Bewerber bzw. der Bewerberin spätestens zwei
Monate vor Prüfungsbeginn schriftlich mit.

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Umfang und Art der Diplomprüfung
(1) Die Diplomprüfung besteht aus:

1. der Prüfung im Fach Orgelliteraturspiel,
2. der Prüfung im Fach Liturgische Orgelimprovisation,
            
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