Full text : 1998 (0042)

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1. der Überprüfung im Fach Orgelliteraturspiel (Werke aus drei Epochen
mit einer Gesamtdauer von mindestens 15 Minuten),
2. der Überprüfung im Fach Liturgische Orgelimprovisation. (Begleitung
eines Kirchenliedes: zwei vierstimmige Sätze a) 1 Man. und Pedal, b) 2
Man. und Pedal; Transposition, Intonation, Bicinium. Stichproben aus
einer vom Studierenden vorgelegten Liste von 20 Kirchenliedern, prima
vista — Begleiten eines Kirchenliedes — Dauer 10 Minuten).
3. der Überprüfung im Fach Chorleitung (Einstudierung eines vierstimmigen
 homophonen oder leichten dreistimmigen polyphonen Satzes; eine
Woche Vorbereitungszeit. — Dauer 20 Minuten).

(2) Macht ein Kandidat oder eine Kandidatin durch ein ärztliches Zeugnis
glaubhaft, daß er bzw. sie wegen ständiger körperlicher Behinderung nicht
in der Lage ist, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form
abzulegen, kann der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses dem
Kandidaten oder der Kandidatin gestatten, gleichwertige Studien- und
Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen.

(3) Ist die Diplomvorprüfung bestanden, werden dem Bewerber oder der
Bewerberin ein Diplom-Vorprüfungszeugnis mit der Bewertung der im
Hauptfach erbrachten Prüfungsleistungen ausgehändigt.
(Anlage 1).

(4) Das Zeugnis wird vom Rektor bzw.von der Rektorin der Hochschule
des Saarlandes für Musik und Theater und vom Leiter bzw. von der Leiterin
des Studiengangs kath. Kirchenmusik unterzeichnet.

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Wiederholung der Diplomvorprüfung

(1) Wenn die Diplomvorprüfung nicht bestanden ist, kann sie jeweils in den
Fächern, die mit „nicht bestanden“ bewertet worden sind, zweimal wiederholt
 werden.

(2) Der Termin einer Wiederholung wird von dem Leiter bzw. der Leiterin
des Studiengangs Kath. Kirchenmusik im Einvernehmen mit den
Fachprüfern oder den Fachprüferinnen und Fachlehrern oder
Fachlehrerinnen festgelegt.
            
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