Full text : 1998 (0042)

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Bewertung der Prüfung
(1) Die Bewertung der Prüfung in den einzelnen Fächern erfolgt nach folgendem
 Punktesystem:
13 — 15 Punkte = eine den Anforderungen in besonderem Maße ent-=
 sehr gut sprechende Leistung
10 — 12 Punkte =
= gut
7 — 9 Punkte =
= befriedigend
4 — 6 Punkte = eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im
= ausreichend ganzen den Anforderungen noch entspricht
0—3 Punkte = eine den Anforderungen nicht entsprechende
= nicht bestanden Leistung

(2) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsleistungen gemäß 8 16 werden
 zu einer Note zusammengefaßt, die sich aus dem arithmetischen
Mittel der Bewertungen der einzelnen Prüfer und Prüferinnen ergibt.

Der Notenwert ist:
sehr gut

gut

befriedigend

ausreichend

13,00 — 15,00 Punkte
10.00 — 12,99 Punkte

7.00 — 9,99 Punkte

= 4,00 — 6,99 Punkte

nicht bestanden = 0,00 — 3,99 Punkte

(3) Die Diplomprüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber bzw. die
Bewerberin in einem der acht Prüfungsteile nicht mindestens die Note
‚ausreichend“ erhält.

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Prüfungsniederschrift

Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von allen Mitgliedern
der Prüfungskommission zu unterzeichnen ist. Sie muß neben dem
Namen und den persönlichen Daten des Bewerbers bzw. der Bewerberin
Mindestens Angaben enthalten über:
            
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