Full text : 1998 (0042)

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1. dem Rektor oder der Rektorin der Hochschule des Saarlandes für
Musik und Theater als Vorsitzendem bzw. Vorsitzender,
dem Leiter bzw. der Leiterin des Studiengangs Kath. Kirchenmusik an
der Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater,
zwei hauptamtlichen Lehrkräften, die der Studienbereichskonferenz
Kirchenmusik angehören und die vom Senat der Hochschule des
Saarlandes für Musik und Theater für die Dauer von 2 Jahren-gewählt
werden,

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4. einer vom Bistum Trier oder Speyer zu benennenden Persönlichkeit.

(2) Der Prüfungsausschuß ist für die Durchführung der Prüfungen zuständig;
 er achtet darauf, daß die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten
 werden.

(3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei Prüfungen
 anwesend zu sein.

‘4) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und die Prüfer bzw. die Prüferinnen
 unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sofern sie nicht im öffentlichen
 Dienst stehen, sind sie durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende
 zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

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Prüfungskommission

(1) Der Prüfungsausschuß bestellt die Prüfer bzw. die Prüferinnen gem.
Abs. 3 Nr. 3. Zum Prüfer bzw. zur Prüferin darf nur bestellt werden, wer
eine Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausübt und mindestens die entsprechende
 Diplomprüfung bzw. eine vergleichbare Prüfung abgelegt hat.

(2) Die Diplomvorprüfungskommission setzt sich aus dem Leiter bzw. der
Leiterin des Studiengangs Kath. Kirchenmusik, dem Hauptfachlehrer bzw.
der Hauptfachlehrerin, einem weiteren Fachlehrer bzw. einer weiteren
Fachlehrerin des betreffenden Faches und einem Vertreter bzw. einer Vertreterin
 des Bistrums Trier oder Speyer zusammen. Ist ein Fach nicht in
ausreichender Zahl personell vertreten, können Lehrkräfte der Hochschule
des Saarlandes für Musik und Theater, die nahe verwandte Fächer vertreten,
 in die Prüfungskommission berufen werden. Dasselbe gilt im Falle de'
Verhinderung von Mitgliedern der Prüfungskommission.

(3) Der Prüfungskommission für die Diplomprüfung gehören an:

1. Der Rektor bzw. die Rektorin der Hochschule des Saarlandes für Musik
und Theater als Vorsitzender bzw. als Vorsitzende,
            
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