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Studienordnung
für den Diplom-Studiengang Werkstoffwissenschaften
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. September 1998
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 85 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz - UG) vom 8. März
1989 (Amtsblatt S. 609), zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 1371 zur
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern vom 24,
April 1996 (Amtsblatt S. 623), die Studienordnung für den Diplom-Studiengang
Werkstoffwissenschaften vom 8. November 1995 (Dienstblatt 1996
S. 440) geändert (Änderungsordnung vom 14. Januar 1998, Dienstblatt
1998 S. 210). Hiermit wird die sich aus dieser Änderungsordnung ergebende
Fassung der Studienordnung für den Diplom-Studiengang Werkstoffwissenschaften
neu bekanntgeben.
Iigemeins Bestimmung e:"
8 1
Studienziel und Gliederung des Studiums
(1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums der Werkstoffwissenschaften
auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den
Diplom-Studiengang Werkstoffwissenschaften.
/2) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste Studienabschnitt
wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen, der zweite
Abschnitt mit der Diplomprüfung. Sie bildet den berufsqualifizierenden
Abschluß des Studiums.
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Berufspraktische Tätigkeit
(1).In das Studium eingeordnet ist eine berufspraktische Tätigkeit von insgesamt
18 Wochen, davon 8 Wochen Grundpraxis und 10 Wochen
Fachpraxis. Es wird empfohlen, mindestens 4 Wochen der Grundpraxis vor
Beginn des Studiums abzuleisten. Die näheren Regelungen zur berufspraktischen
Tätigkeit, auch über die Anrechnung von Praxiszeiten, z. B.
im Rahmen des Wehr- oder Zivildienstes, sind in den vom Fachbereich
erlassenen Richtlinien enthalten.