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5, Einführung in die Finite-Elemente-Methode | (2 V)
6. Hochauflösende Mikroskopieverfahren (2 V)
7. Spektroskopische Methoden in der Metallkunde (2 V)
8. Akustische Abbildungsverfahren (2 V)
9. Fortgeschrittenenpraktikum Methodik (4 P)“
Artikel Il: Inkrafttreten und Übergangsregelungen
(1) Diese Ordnung tritt in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung im
Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes. Sie ist verbindlich für alle
Studierenden, die nach diesem Zeitpunkt mit dem Studium der Werkstoffwissenschaften
oder dem zweiten Studienabschnitt beginnen.
(2) Für die Studierenden der Werkstoffwissenschaften, die zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens dieser Ordnung einen Studienabschnitt begonnen haben,
gilt die bisherige Studienordnung für den Diplom-Studiengang Werkstoffwissenschaften
vom 8. November 1995 (Dienstblatt 1996 S. 440) bis
zur Beendigung des begonnenen Studienabschnittes fort. Auf ihren Antrag
hin können diese Studierenden auch nach der neuen Prüfungs- und
Studienordnung geprüft werden.
(3) Der Universitätspräsident kann die Studienordnung für den Diplom-Studiengang
Werkstoffwissenschaften vom 8. November 1995 (Dienstblatt
1996 S. 440) in der sich aus dieser Änderungsordnung ergebenden
Fassung im Dienstblatt neu bekanntgeben.
Saarbrücken, den 22. September 1998
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. jur. G. Hönn