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(4) Vertiefungspflichtfächer und die entsprechenden Pflichtveranstaltungen
sind:
1. Werkstoffkunde und Werkstofftechnolos
Spanende Formgebung
Spanlose Formgebung
Korrosion und Hochtemperaturverhaiten
Intermetallische Phasen
Oberflächentechnik
Fügetechnik
Sondermetalle
Pulvermetallurgie
Fortgeschrittenenpraktikum Metal e
7
wi
a
bar
2. Werkstoffkunde und Werkstofftechnologie der Nichtmetalle:
Keramik Il
Keramische Prozeßtechnik
Optik und dünne Schichten
Komposit- und Verbundwerkstoffe
Glas Il
Dünne organische Schichten — Herstellung und Charakterisierung
Experimentelle Charakterisierung für Polymerwerkstoffe
Klebstoffe und Klebtechnologie
Fortgeschrittenenpraktikum Nichtmetalle
3. Methodik:
Methodik II
Struktur- und Gefügeanalyse
Bruchmechanik
Betriebsfestigkeit — Bauteilgebundenes Werkstoffverhalten unter
Schwingbeanspruchung !
Einführung in die Finite-Elemente-Methode |!
Hochauflösende Mikroskopieverfahren
Spektroskopische Methoden in der Metailkunde
Akustische Abbildungsverfahren
Fortgeschrittenenpraktikum Methodik
(5) Wahlpflichtfächer sind Vorlesungen mit einem Umfang von 2 SWS entsprechend
einer vom Prüfungsausschuß beschlossenen Aufstellung.
(6) Die Fachprüfungen nach Absatz 3 Nr. 6 und Absatz 4 bestehen aus je
einer Klausurarbeit. Die Fachprüfungen bzw. Teilfachprüfungen nach
Absatz 3 Nr. 1 bis 5 sowie nach Absatz 5 sind mündliche Prüfungen. Die