5. ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme am Pflichtfach Meßtechnik
Mil
(3) Die Zulassung zur Diplomarbeit setzt voraus:
die erfolgreiche Teilnahme an allen Pflichtfachprüfungen gemäß 8 21
Absatz 3 Nr. 1 bis 6, an einer der Vertiefungspflichtfachprüfungen
gemäß 8 21 Absatz 4 sowie an einer der beiden Wahlpflichtfachprüfungen
nach 8 21 Absatz 5;
2. die Vorlage eines Seminarscheines;
3. die Vorlage eines Scheines über den erfolgreichen Abschluß einer
Studienarbeit aus einem werkstoffwissenschaftlichen Fachgebiet, die
mit einem Zeitaufwand von ca. 400 Stunden innerhalb von maximal
sechs Monaten anzufertigen ist. Die Arbeit kann begonnen werden,
wenn die Pflichtfachprüfungen gemäß $ 21 Absatz 3 Nr. 1 bis 6 und die
Prüfung im Vertiefungspflichtfach, 8 21 Absatz 4, bestanden sind;
4. die Vorlage einer Bescheinigung des bzw. der Beauftragten für
Praktikumsangelegenheiten über den Abschluß der berufspraktischen
Tätigkeit von insgesamt 18 Wochen.
8 21
Fachprüfungen und Prüfungsverfahren
(1) Für jede Pflichtfachprüfung und jede Vertiefungspflichtfachprüfung wird
in jedem Prüfungszeitraum mindestens ein Prüfungstermin angeboten.
(2) Ein Prüfungszeitraum erstreckt sich von der letzten Vorlesungswoche
eines Semesters bis zur ersten Vorlesungswoche des darauf folgenden
Semesters einschließlich.
(3) Pflichtfächer sind:
1. Grundlagen der Werkstoffwissenschaften 1, II
2. Stahlkunde und Nicht-Eisen-Metalle 1, 11
3. Glas | und Keramik I
4. Funktionswerkstoffe 1, II
5. Methodik und zerstörungsfreie Prüfverfahren, bestehend aus den beiden
Teilpflichtfächern Methodik I und zerstörungsfreie Prüfverfahren |, II
5, Technische Plastomechanik
7. Thermodynamik der Werkstoffe 1, II
8. Polymerwerkstoffe
9. Qualitätstechnik | und Schadensanalyse
10.Mechanische Eigenschaften und zerstörende Werkstoffprüfung
11.Meßtechnik 1, Il