Full text : 1998 (0042)

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19. Als 8 16 Absatz 5 Nr. 8 wird angefügt:
„8. Einführung in die Werkstoffwissenschaften


3. Fachsemester”.

20. 8 17 Absatz 3 Nr. 2 wird geändert in:
„2. Physik für Ingenieure

21. 8 17 Absatz 3 Nr. 3 wird gestrichen.

22. 8 17 Absatz 3 Nr. 4 bis Nr. 6 werden umnumeriert zu Nr. 3 bis Nr. 5.

23. Als 8 17 Absatz 3 Nr. 6 wird angefügt:
„6. Einführung in die Werkstoffwissenschaften


24. In 8 19 Nr. 1 wird am Ende eingefügt „oder eine fachgebundene
Studienberechtigung gemäß 8 96 Absatz 4 UG“. Aus sprachlichen
Gründen wird das erste „oder“ in 8 19 Nr. 1 durch ein Komma ersetzt.

25. In 8 21 Absatz 4 Nr. 1 wird die Aufzählung der Pflichtveranstaltungen
für das Vertiefungspflichtfach Werkstoffkunde und
Werkstofftechnologie der Metalle geändert in:
‚Spanende Formgebung
Spaniose Formgebung
Korrosion und Hochtemperaturverhalten
Intermetallische Phasen
Oberflächentechnik
Fügetechnik
Sondermetalle
Pulvermetallurgie
Fortgeschrittenenpraktikum Metalle“

26- In 8 21 Absatz 4 Nr. 2 wird die Aufzählung der Pflichtveranstaltungen
für das Vertiefungspflichtfach Werkstoffkunde und Werkstofftechnologie
 der Nichtmetalle geändert in:
„Keramik II
Keramische Prozeßtechnik
Optik und dünne Schichten
Komposit- und Verbundwerkstoffe
Glas II
Dünne organische Schichten — Herstellung und Charakterisierung
Experimentelle Charakterisierung für Polymerwerkstoffe
Klebstoffe und Klebtechnologie
Fortgeschrittenenpraktikum Nichtmetalle“
            
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