3. Anorganische und Allgemeine Chemie
4. Physikalische Chemie 1, II
5. Technische Mechanik I, II (Teilfach 1) sowie Ill (Teilfach 2)
S. Einführung in die Werkstoffwissenschaften“
5. Der bisherige 8 14 Absatz 2 wird umnumeriert in 8 14 Absatz 3.
7.
S 15 Absatz 2 wird wie folgt geändert: Das Wort „Experimentalphysik“
wird ersetzt durch den Begriff „Physik für Ingenieure“. Die Textpassage
„die beiden Übungsscheine in Theoretische und rechnerische
Ergänzungen zur Experimentalphysik | und Il“ wird ersatzlos gestrichen.
Am Satzende wird das Wort „vorliegen“ ersetzt durch „vorliegt“.
3. $ 15 Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen.
3. 8 15 Absatz 4 bis Absatz 8 werden umnumeriert zu Absatz 4 bis
Absatz 7.
10. In 8 15 Absatz 6 (neue Numerierung) wird die Textpassage „zur letzten
Fachprüfung“ ersetzt durch „zur letzten Fachprüfung der Diplom-Vorprüfung“.
11. In 8 15 Absatz 6 (neue Numerierung) werden hinter Nr. 3 eingefügt:
‚4. der Schein zu Werkstoffprüfung,
5. der Schein zu Allgemeine Betriebswirtschaftslehre sowie“
12. 8 15 Absatz 6 (neue Numerierung) Nr. 4 wird umnumeriert zu Nr. 6.
13. Der Querverweis in 8 15 Absatz 7 (neue Numerierung) lautet „entsprechend
Absatz 6 Nr. 6“.
14. 8 16 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Der erste Querverweis lautet „8
14 Absatz 2 Nr. 1, 2, 3, 5 und 6“. Der zweite Querverweis lautet „8 14
Absatz 2 Nr. 4“, Am Satzende wird „sind mündliche Prüfungen“ ersetzt
durch „ist eine mündliche Prüfung“.
15. In & 16 Absatz 4 wird hinter „in Technischer Mechanik 1, II“ eingefügt
‚Sowie in Physik für Ingenieure 1, II“. Am Satzende wird angefügt „und
in Einführung in die Werkstoffwissenschaften vier Stunden“.
16. 8 16 Absatz 5 Nr. 3 wird ersetzt durch:
„3. Physik für Ingenieure 1, Il“
17. 8 16 Absatz 5 Nr. 4 wird gestrichen
18. 8 16 Absatz 5 Nr. 5 bis Nr. 8 werden umnumeriert zu Nr. 4 bis Nr. 7.