Full text : 1998 (0042)

184 —

Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung
für den Diplom-Studiengang Werkstoffwissenschaften
Vom 14. Januar 1998

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 93 Absatz 1 des
Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG)
vom 8. März 1989 (Amtsblatt S. 609), zuletzt geändert durch das Gesetz
Nr. 1371 zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern vom 24. April 1996 (Amtsblatt S. 623), folgende Ordnung zur
Änderung der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Werkstoffwissenschaften
 erlassen, die nach Zustimmung durch das Ministerium für
Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet wird.

Artikel I: Anderungen

Die Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Werkstoffwissenschaften
 vom 8. November 1995 (Dienstblatt 1996 S. 420) wird wie folgt geändert:


1. Die Präambel zu „Allgemeine Bestimmungen“ entfällt.

2.

3.

Alle Funktionsbezeichnungen in der Ordnung werden sowohl in der
männlichen als auch in der weiblichen Form aufgeführt.

8 11 Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut:
‚Eine bestandene Fachprüfung oder Teilfachprüfung, die spätestens in
dem Prüfungszeitraum nach 8 16 Absatz 5 erstmalig abgelegt wurde,
kann im darauf folgenden Prüfungszeitraum zur Notenverbesserung
einmal wiederholt werden; dabei zählt das jeweils bessere Ergebnis.
Im übrigen kann eine bestandene Fachprüfung oder Teilfachprüfung
nicht wiederholt werden.“

In 8 12 Nr. 1 wird am Ende eingefügt „oder eine fachgebundene
Studienberechtigung gemäß 8& 96 Absatz 4 UG“. Aus sprachlichen
Gründen wird das erste „oder“ in 8 12 Nr. 1 durch ein Komma ersetzt.

9.

Nach 8 14 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Absatz 2 eingefügt:
„(2) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus den Fachprüfungen zu den
Lehrveranstaltungen:
1. Höhere Mathematik für Ingenieure 1, Il (Teilfach 1) sowie Ill, IV
(Teilfach 2)
2. Physik für Ingenieure *, ıl
            
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