f
leren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen dienen und auf die
Übernahme höherwertiger Tätigkeiten vorbereiten.
F. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Es gehört zur Dienstpflicht von Dienstkräften mit Leitungsaufgaben,
sexuellen Belästigungen entgegenzuwirken und bekanntgewordenen
Fällen sexueller Belästigung nachzugehen.
Das Thema der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz soll in
Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere für Führungskräfte und
Personalverantwortliche einbezogen werden.
2.
Saarbrücken, 30.06.1957
Prof. Rudolf Warnking