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(2) Ausreichende Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache sind
nachzuweisen. Französische Sprachkenntnisse sind erwünscht.
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Die Fachbereichsbeauftragten bestimmen, in welcher Form die in 8 3
genannten Nachweise geführt werden können. Wird eine Prüfung anberaumt,
so ist das Verfahren dieser Prüfung rechtzeitig vor Beginn der
Lehrveranstaltungen bekanntzugeben.
3
%
Die Lehrveranstaltungen des Studiengangs werden im allgemeinen in
deutscher oder englischer Sprache abgehalten. Sie können auch in einer
anderen Sprache angeboten werden.
Der Studiengang umfaßt ein W. 12. z8mester und eın Sommersemester.
Das Studienprogramm gliedert sich in Grundkurse, Spezialkurse und
Seminare.
Die Grundkurse erstrecken sich auf
a) Volkswirtschaftliche Fragen der Integration
(wenigstens 2 Semesterwochenstunden)
(wenigstens 2 Semesterwochenstunden)
(wenigstens 2 Semesterwochenstunden)
(wenigstens 2 Semesterwochenstunden)
Die Spezialkurse erstrecken sich auf aktuelle Einzelfragen der wirtschaftlichen
Integration. Sie werden jeweils für die volkswirtschaftliche und beriebswirtschaftliche
Studienrichtung in der Regel in zusammenhängenden
Studienblöcken von insgesamt wenigstens 20 Semesterwochenstunden
angeboten. Die Zusammensetzung der Studienblöcke wird von den Fachbereichsbeauftragten
im Einvernehmen mit dem Fachbereichsvorsitzenden
des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft festgesetzt.
o) Betriebswirtschaftliche Fragen der
integration
c) Politik und Geschichte der Integration
d) Institutionelles Europarecht
Die Seminare erstrecken sich insbesondere auf Themen der Spezialkurse.