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Studienordnung
für den Aufbaustudiengang Europäische Wirtschaft
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juni 1998
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Die Studienordnung gilt für den im Fachbereich Wirtschaftswissenschaft
der Universität des Saarlandes eingerichteten Aufbaustudiengang
Europäische Wirtschaft. Der Studiengang hat eine volkswirtschaftliche und
eine betriebswirtschaftliche Studienrichtung. Er wird mit Prüfungen abgeschlossen,
auf Grund derer für Absolventen der volkswirtschaftlichen
Studienrichtung das „Zertifikat über Europäische Wirtschaftsstudien”, für
Absolventen der betriebswirtschaftlichen Studienrichtung das „Zertifikat
über Europäisches Management” verliehen wird.
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Der Studiengang soll primär Studierenden aller Länder mit abgeschlossenem
wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium offenstehen. Er soll
ihnen über ihre Fachausbildung hinaus Gelegenheit geben, einen vertieften
wissenschaftlichen Einblick in die wirtschaftlichen und institutionellen
Probleme der Europäischen Integration sowie deren historische und politische
Zusammenhänge zu gewinnen. Der Studiengang richtet sich sowohl
an wissenschaftlich Interessierte als auch an stärker praktisch orientierte
Teilnehmer/Teilnehmerinnen.
(1) Die Einschreibung für den Studiengang setzt voraus, daß der Bewer-Der/die
Bewerberin ein wirtschaftswissenschaftliches berufsqualifizierendes
Studium (8& 84 UG) oder ein gleichwertiges Studium an einer wissenschaftlichen
Hochschule abgeschlossen hat. Die Beauftragten des Fachbereichs
Wirtschaftswissenschaft für den Aufbaustudiengang Europäische
Wirtschaft (Fachbereichsbeauftragte) können Ausnahmen zulassen; gegebenenfalls
kann eine Überprüfung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse
gefordert werden.
An anderen Hochschulen oder im Rahmen von in Fernstudien zurückgelegten
Aufbaustudienzeiten und dort erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen
können anerkannt werden, soweit sie gleichwertig sind. Über
die Gleichwertigkeit entscheiden die Fachbereichsbeauftragten.