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Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den
Aufbaustudiengang Europäische Wirtschaft
Vom 11. Februar 1998
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund des 8 85 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz - UG) vom 8. März
1989 (Amtsbl. S. 609), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1371 zur
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern vom 24.
April 1996 (Amtsbil. S. 623) folgende zweite Ordnung zur Änderung der
Studienordnung für den Aufbaustudiengang Europäische Wirtschaft vom
11. Juli 1990 (Dienstblatt S. 219) erlassen, die hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Die Studienordnung für den Aufbaustudiengang Europäische Wirtschaft
vom 11. Juli 1990, geändert durch die Ordnung zur Änderung der
Studienordnung für den Aufbaustudiengang Europäische Wirtschaft vom
15. Februar 1995 (Dienstbl. S. 443) wird wie folgt geändert:
8 7 wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 2 wird in den Buchstaben a und d die Angabe „wenigstens *
Semesterwochenstunden“ ersetzt durch die Angabe „wenigstens Z%
Semesterwochenstunden“
2. In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe „wenigstens 16 Semesterwochen
stunden“ ersetzt durch die Angabe „wenigstens 20 Semesterwochen
stunden“
Artikel 2
Diese Ordnung tritt mit ihrer Verkündung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft.
Der Universitätspräsident wird die Studienordnung in der durch diese
Ordnung geänderten Fassung neu bekanntmachen.
Saarbrücken, 10. Juni 1998
Der Universitätspräsident
(Univ.-Prof. Dr. jur. G. Hönn)