Hochschule legt der obersten Dienstbehörde Vorschläge kostenneutraler
Stellenaufwertungen für die Bereiche vor, in denen Frauen unterrepräsentiert
sind.
Die Schreibkräfte sind entspresh2
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fizieren.
D. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes ermuntert
besonders männliche Beschäftigte, von dieser Möglichkeit Gebrauch
zu machen.
|. Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit
1.1 Vor Entscheidung über Anträge von Beschäftigten auf Reduzierung
der regelmäßigen Arbeitszeit (Teilzeit) oder eine Unterbrechung der
Berufstätigkeit, wird den Beschäftigten ein persönliches Gespräch
angeboten.
Die Beschäftigten sind insbesondere darauf hinzuweisen, daß
—- bei Wiederaufnahme der Berufstätigkeit oder erneuter späterer Veränderung
der regelmäßigen Arbeitszeit die gleiche Verwendung am
gleichen Arbeitsplatz nicht zugesichert werden kann;
- die beantragte Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit bzw.
Unterbrechung der Berufstätigkeit Auswirkungen u.a. hinsichtlich der
Arbeitsiosenversicherung, der Krankenversicherung, der Rentenversicherung
bzw. Rentenanwartschaften, der ruhegehaltsfähigen
Zeiten, der Höhe des Ruhegehalts und der Zusatzversorgung hat
bzw. haben kann; hierzu sind die Beschäftigten auf Beratungsmöglichkeiten
durch die dafür zuständigen Stellen hinzuweisen.
1.2 Unter Berücksichtigung des Arbeitsbedarfs in der Vorlesungszeit und
der vorlesungsfreien Zeit ist die Hochschule berechtigt, flexible Arbeitszeitsysteme
zur Förderung einer effizienteren Beschäftigungsmöglichkeit
durchzuführen.
1.3 Nehmen Teilzeitbeschäftigte an dienstlichen Fortbildungsveranstaltungen
teil, und gehen diese über die Dauer der persönlichen regelmäßigen
Arbeitszeit hinaus, so ist ein zeitlicher Ausgleich zu gewähren.
Gemeinschaftsveranstaltungen werden zeitlich so gelegt, daß möglichst
viele Teilzeitbeschäftigte der Zielgruppe innerhalb ihrer Arbeitszeit
daran teilnehmen können.