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Zweite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den
Aufbaustudiengang Europäische Wirtschaft
Vom 11. Februar 1998
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 93 Abs. 1 des
Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG)
vom 08. März 1989 (Amtsbli. S. 609), zuletzt geändert durch Gesetz Nr.
1371 zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
vom 24. April 1996 (Amtsbl. S. 623) folgende zweite Ordnung zur Änderung.
der Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Europäische
Wirtschaft vom 11. Juli 1990 (Dienstblatt S. 219) erlassen, die nach Zustimmung
des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit
verkündet wird:
Artikel 1
Die Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Europäische Wirtschaft
vom 11. Juli 1990, geändert durch die Ordnung zur Änderung der
Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Europäische Wirtschaft vom
15. Februar 1995 (Dienstbl. S. 432) wird wie folgt geändert:
1. 8 3 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird die Angabe „12 Semesterwochenstunden in Grundkursen
und wenigstens 16 Semesterwochenstunden in Spezialkursen“
ersetzt durch die Angabe „wenigstens 8 Semesterwochenstunden
in Grundkursen und wenigstens 20 Semesterwochenstunden in
Spezialkursen“.
b) Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„‚(3) In den Grundkursen sind insgesamt vier, in den Spezialkursen
3ind insgesamt zehn Prüfungen abzulegen.“
c) Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Die Prüfungen können mündlich oder schriftlich abgenommen
werden. Mündliche Prüfungen dauern für jeden Bewerber/jede Bewerberin
etwa 15 Minuten. Als schriftliche Prüfungsleistung sind Aufsichtsarbeiten
anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 120
Minuten. Alternative Prüfungsverfahren sind nach Absprache mit