2. Auswahlverfahen und Einstellungen
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhält die Frauenbeauftragte auf
ihren Wunsch Einsicht in die Bewerbungsunterlagen. Ihr ist Gelegenheit
zur Teilnahme an Vorstellungsgesprächen zu geben.
In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden mindestens
ebenso viele Bewerberinnen wie Berwerber, die dem Anforderungsprofil
der Stelle entsprechen, zu Vorstellungsgesprächen eingeladen.
Eine Beschränkung der Anzahl von Vorstellungsgesprächen
besteht nicht, wenn alle nach Satz 1 qualifizierten Bewerberinnen zu
Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
2.1 Auswahlgremien einschließlich der Berufungskommissionen sind unter
Einbeziehung der Frauenbeauftragten, wenn möglich, mit Frauen und
Männern zu besetzen.
2.2 Maßgeblich für die Beurteilung der Eignung ist ausschließlich das
Anforderungsprofil der zu besetzenden Stellen. Dabei ist zu berücksichtigen,
inwieweit geleistete Arbeit in der Familie (Kindererziehung,
Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger) qualifizierend für die ausgeschriebene
Stelle ist.
2.3 In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie
bei gleicher Eignung für die ausgeschriebene Stelle solange bevorzugt
eingestellt, bis die in jeder Lohn-, Vergütung- und Besoldungsgruppe
der jeweiligen Dienststelle mindestens zu 50 % vertreten sind, sofern
nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bei gleicher Eignung von Frauen sind hausinterne Bewerberinnen zu
bevorzugen.
B. Beförderung, Höhergruppierung und Einreihung in die Lohngruppen
Die unter Ilt., A., Ziffer 2.3 gemachten Ausführungen gelten sinngemäß
auch bei der Besetzung von höherwertigen Stellen.
C. Einrichtung von Mischarbeitsplätzen
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zur Aufwertung von
Tätigkeiten an überwiegend mit Frauen besetzten Arbeitsplätzen sind
im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten sogenannte
Mischarbeitsplätze einzuführen, so daß neben Schreibtätigkeit auch
sachbearbeitende Verwaltungstätigkeit ausgeübt werden kann. Die