Full text : 1998 (0042)

141

(4) Um bei Hausarbeiten und sonstigen Übungsarbeiten viel verlangte
Werke einem größeren Personenkreis zugänglich machen zu können,
kann die Benutzung dieser Werke von der Lesesaalaufsicht auf einen
begrenzten Zeitraum beschränkt werden (stundenweise Ausgabe). Die
jeweiligen Veranstaltungsleiter und -leiterinnen sollen diesbezügliche
Vorschläge dem Bibliotheksleiter (der Bibliotheksleiterin) rechtzeitig
bekannt geben. Die stundenweise Ausgabe erfolgt durch die Lesesaalaufsicht
 gegen Sicherheitsieistung. Bei Überschreitung der Ausgabezeit
kann die Lesesaalaufsicht einen Benutzer (eine Benutzerin) bis zur Dauer
von zwei Wochen von der stundenweisen Ausgabe ausschließen.
(5) Werke, die sich im Magazin befinden, können nach Bedarf auf Antrag
benutzt werden. Die Entscheidung trifft der Bibliotheksleiter (die
Bibliotheksleiterin) oder in seiner (ihrer) Abwesenheit die Lesesaataufsicht.
Ohne Sondergenehmigung Ausleihberechtigten ($ 13 Abs. 1) kann der
Zugang zum Magazin ohne Begleitung durch Bedienstete der Bibliothek
gestattet werden. Anderen Benutzern (Benutzerinnen) kann der Zugang
zum Magazin verweigert werden, wenn außer dem (der) aufsichtsführenden
 Bediensteten keine weiteren Bediensteten anwesend sind.
(6) Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen eine Sicherheitsleistung
erforderlich ist, kann sie nur durch unterschriebene Eintragung in eine bei
der Lesesaalaufsicht geführte Liste und Hinterlegung des Studierendenausweises,
 Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins erbracht
werden.

8 11
Anfertigung von Kopien

(1) Die Anfertigung von Kopien im Rahmen der präsenten Benutzung ist
nur an den im Lesesaal aufgestellten Kopiergeräten unter Einhaltung der
urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.

(2) Die Ausgabe von Loseblattwerken zu Kopierzwecken kann auf die
erforderlichen Teile der Werke begrenzt und von einer Sicherheitsieistung
(8 10 Abs. 6) abhängig gemacht werden.

Dritter Teil: Ausleihe
8 12
Grundsatz der Präsenzbibliothek

cine Ausleihe von Werken aus der Bibliothek zur Benutzung außerhalb
des Lesesaales erfolgt nur in Form der Dienstausleihe und des Zeitschriftenumlaufs.

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.