Full text : 1998 (0042)

Il. Maßnahmen zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen auf
allen Funktions- und Einkommensebenen

A. Stellenbesetzung
1. Stellenausschreibung

1.1 In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, muß eine
neuzubesetzende Stelle auch hochschulintern ausgeschrieben werden.


Die jeweilige Stellenausschreibung soll einen Zusatz enthalten, der wie
folgt formuliert wird:
"Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz
 von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden
 Frauenförderplans zu beseitigen, ist die Hochschule ... an der
Bewerbung von Frauen besonders interessiert."

Freigewordene bzw. freiwerdende Stellen und Funktionen, die wiederbesetzt
 werden sollen, sind frühzeitig intern auszuschreiben. Stellen
der Lehre sind bundesweit auszuschreiben.

1.2 Vor jeder Ausschreibung einer Stelle werden die formalen Mindestvoraussetzungen,
 sofern nicht schon gesetzlich vorgeschrieben, festgelegt
 und aktenkundig gemacht. Des weiteren ist ein Anforderungsprofil
zu erstellen, das die wesentlichen Anforderungen an Eignung, Befähigung
 und fachliche Leistung enthalten soll. Die formalen Mindestvoraussetzungen
 gelten für das gesamte Bewerbungsverfahren bis zur
Besetzung der Stelle oder bis zur erneuten Ausschreibung.

1.3 Stellenausschreibungen und Bekanntmachungen von Arbeitsplätzen
werden vor Veröffentlichung der Frauenbeauftragten zur Stellungnahme
 zugeleitet. Gibt die Frauenbeauftragte innerhalb von 3 Arbeitstagen
 nach Zugang keine Stellungnahme ab, So gilt die Stellenausschreibung
 bzw. Bekanntmachung als von ihr gebilligt.

1.4 In geeigneter Weise ist sicherzustellen, daß die Stellenausschreibungen
 allen Beschäftigten der Dienststelle innerhalb einer Woche, jedenfalls
 aber rechtzeitig vor Ende der Bewerbungsfrist zur Kenntnis gegehen
 werden.

Allen Beschäftigten im Mutterschutz, allen Beurlaubten und den zu
einer anderen Dienststelle abgeordneten Beschäftigten werden Stellenausschreibungen,
 für die sie in Betracht kämen, an die Privatanschrift
 bzw. Dienstanschrift zugesandt.
            
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