Il. Maßnahmen zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen auf
allen Funktions- und Einkommensebenen
A. Stellenbesetzung
1. Stellenausschreibung
1.1 In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, muß eine
neuzubesetzende Stelle auch hochschulintern ausgeschrieben werden.
Die jeweilige Stellenausschreibung soll einen Zusatz enthalten, der wie
folgt formuliert wird:
"Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz
von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden
Frauenförderplans zu beseitigen, ist die Hochschule ... an der
Bewerbung von Frauen besonders interessiert."
Freigewordene bzw. freiwerdende Stellen und Funktionen, die wiederbesetzt
werden sollen, sind frühzeitig intern auszuschreiben. Stellen
der Lehre sind bundesweit auszuschreiben.
1.2 Vor jeder Ausschreibung einer Stelle werden die formalen Mindestvoraussetzungen,
sofern nicht schon gesetzlich vorgeschrieben, festgelegt
und aktenkundig gemacht. Des weiteren ist ein Anforderungsprofil
zu erstellen, das die wesentlichen Anforderungen an Eignung, Befähigung
und fachliche Leistung enthalten soll. Die formalen Mindestvoraussetzungen
gelten für das gesamte Bewerbungsverfahren bis zur
Besetzung der Stelle oder bis zur erneuten Ausschreibung.
1.3 Stellenausschreibungen und Bekanntmachungen von Arbeitsplätzen
werden vor Veröffentlichung der Frauenbeauftragten zur Stellungnahme
zugeleitet. Gibt die Frauenbeauftragte innerhalb von 3 Arbeitstagen
nach Zugang keine Stellungnahme ab, So gilt die Stellenausschreibung
bzw. Bekanntmachung als von ihr gebilligt.
1.4 In geeigneter Weise ist sicherzustellen, daß die Stellenausschreibungen
allen Beschäftigten der Dienststelle innerhalb einer Woche, jedenfalls
aber rechtzeitig vor Ende der Bewerbungsfrist zur Kenntnis gegehen
werden.
Allen Beschäftigten im Mutterschutz, allen Beurlaubten und den zu
einer anderen Dienststelle abgeordneten Beschäftigten werden Stellenausschreibungen,
für die sie in Betracht kämen, an die Privatanschrift
bzw. Dienstanschrift zugesandt.