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Ordnung des Deutsch-Europäischen Juridicums
Vom 20. Mai 1998
Aufgrund von $ 36 und $& 37 des Gesetzes Nr. 1242 über die Universität
des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März 1989 (Amtsbl. S.
509), zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 1371 zur Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern vom 14. April 1996 (Amtsbl.
S. 623), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Rechtswissenschaft
der Universität des Saarlandes mit Zustimmung des Senats die nachfolgende
Ordnung beschlossen:
Artikel I:
Organisation
S 1
Grundsätze
(1) Das Deutsch-Europäische Juridicum des Fachbereichs Rechtswissenschaft
der Universität des Saarlandes ist das Informationszentrum des
Fachbereichs. Es umfaßt die Juristische Seminarbibliothek, die Bibliothek
des Europa-Instituts (Sektion Rechtswissenschaft), die Bibliothek des Instituts
für Europäisches Recht, die Bibliothek des Centre Juridique Franco-Allemand,
die Bibliothek des Instituts für Rechts- und Sozialphilosophie,
die Bibliothek des Seminars für Völkerrecht, die Bibliothek des Deutschen
Instituts für Menschenrechte, die Bibliothek der Forschungsstelle für Arztrecht
sowie das Computer-Centrum des Fachbereichs Rechtswissenschaft.
Das Deutsch-Europäische Juridicum ist eine unselbständige Verwaltungseinrichtung
des Fachbereichs Rechtswissenschaft.
(2) Die Mittelbewirtschaftenden der beteiligten Bibliotheken sowie der (die)
Beauftragte für das Computer-Centrum des Fachbereichs Rechtswissenschaft
bilden das Direktorium des Deutsch-Europäischen Juridicums; der
Mittelbewirtschafter (die Mittelbewirtschafterin) der Juristischen Seminarbibliothek
ist Geschäftsführender Direktor (Geschäftsführende Direktorin).
An die Stelle der Mittelbewirtschaftenden treten im Direktorium im
Verhinderungsfall ihre Stellvertreter (Stellvertreterinnen).
(3) Das Direktorium entscheidet mit Stimmenmehrheit über die beteiligten
Bibliotheken gemeinsam berührende sowie über die ihm vom Fachbereichsrat
des Fachbereichs Rechtswissenschaft zugewiesenen Angelegenheiten.