Full text : 1998 (0042)

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Erklärung

Wir verzichten hiermit auf alle Ansprüche, die uns aus Anlaß unserer Mitfahrt
 im Privatwagen

(Fahrzeugtyp und -kennzeichen)

bei der Exkursion nach

n

der Zeit vom

iQ

gegen die Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar), gegen den
Fahrer des Kraftwagens oder gegen andere mitfahrende Personen aufgrund
 der 8$& 823 ff BGB, des Straßenverkehrsgesetzes oder einer anderen
 Vorschrift erwachsen könnten.

Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der zum Schadenersatz Verpflichtete den
Schaden durch vorsätzliches Verhalten verursacht hat.

1.4.2

1.4.3

Der Versicherungsschutz für im dienstlichen Auftrag mitreisende
Angestellte richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen der
Unfallversicherungsträger.

Für die mitreisenden Studenten besteht Unfallversicherungsschutz
nach den jeweils geltenden Regelungen der Landesausführungsbehörde
 für Unfallversicherung
            
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