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Erklärung
Wir verzichten hiermit auf alle Ansprüche, die uns aus Anlaß unserer Mitfahrt
im Privatwagen
(Fahrzeugtyp und -kennzeichen)
bei der Exkursion nach
n
der Zeit vom
iQ
gegen die Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar), gegen den
Fahrer des Kraftwagens oder gegen andere mitfahrende Personen aufgrund
der 8$& 823 ff BGB, des Straßenverkehrsgesetzes oder einer anderen
Vorschrift erwachsen könnten.
Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der zum Schadenersatz Verpflichtete den
Schaden durch vorsätzliches Verhalten verursacht hat.
1.4.2
1.4.3
Der Versicherungsschutz für im dienstlichen Auftrag mitreisende
Angestellte richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen der
Unfallversicherungsträger.
Für die mitreisenden Studenten besteht Unfallversicherungsschutz
nach den jeweils geltenden Regelungen der Landesausführungsbehörde
für Unfallversicherung