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Exkursionsordnung
der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar)
Vom 11. Februar 1998
Der Senat der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar) hat am
11.2.1998 gemäß $ 15 des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden
Künste Saar vom 21. Juni 1989 (Amtsbl. S. 1106) zuletzt geändert durch
Gesetz Nr. 1376 vom 3. Juli 1996 (Amtsbl. S. 674 ff) folgende Ordnung
beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Ex ursionsordnung
1.1.
Exkursionen und Studienfahrten sind Informations- und Arbeitsreisen
zu Studienzwecken, die die Mitglieder der HBKsaar außernalb
der Standorte der Hochschule unternehmen.
1.2. An einer Exkursion/Studienfahrt dürfen Lehrkräfte und Begleitpersonen
nur in einer für eine ordnungsgemäße Betreuung erforderlichen
Anzahl teilnehmen.
1,3.
2.
3,
Exkursionen/Studienfahrten von mehr als zwei Tagen Dauer sind in
der Regel in der vorlesungsfreien Zeit durchzuführen.
Bei der Benutzung von privaten Kraftfahrzeugen müssen die mitfahrenden
Studierenden die in der Anlage aufgeführte Verzichtserklärung
unterschreiben und der zuständigen Dienststelle vor Antritt
der Exkursion vorlegen (Haftungsausschlußklausel).
Exkursionen/Studienfahrten sind unter Verwendung des entsprechenden
Formblattes über den Fachbereichsvorsitzenden bei dem
Rektor/der Rektorin zur Genehmigung anzumelden. Der Antrag muß
spätestens zwei Wochen — bei eintägigen zuschußfreien Exkursionen/Studienfahrten
zwei Tage — vor Reiseantritt bei dem
Rektor/der Rektorin eingegangen sein; die Exkursion/Studienfahrt
darf erst angetreten werden, wenn dem Leiter/der Leiterin die
Genehmigung des Rektors/der Rektorin vorliegt.