Full text : 1998 (0042)

120

Lehrauftragsordnung
der Hochschule der Bildenden Künste Saar
(HBKsaar)

Vom 20. Januar 1998

Die Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar) hat auf Grund von
8 37 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste Saar
(Kunsthochschulgesetz — KhG) vom 21. Juni 1989 (Amisbl. S. 1106) zuletzt
 geändert durch Gesetz Nr. 1376 vom 03. Juli 1996 (Amtsbl. S. 674 ff.)
folgende Lehrauftragsordnung erlassen, die nach Zustimmung des
Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft vom 7. Mai 1998 hiermit
verkündet wird:

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Lehrveranstaltungen

(1) Lehrveranstaltungen können künstlerischer, wissenschaftlicher und
praktischer Natur sein.
Sie erstrecken sich über eine festgelegte Wochenzahl mit gleichmäßiger
Stundenzahl während eines Semesters.

(2) Lehrveranstaltungen können auch in Form von Blockseminaren durchgeführt
 werden. Bei Blockseminaren werden die Semesterwochenstunden
zusammengefaßt und während eines zusammenhängenden Zeitraumes
durchgeführt.

(3) Beinhaltet die Lehrveranstaltung ein einmaliges, sich nicht semesteroder
 jahresweise wiederholendes Thema, soll diese wegen des geringerer
Verwaltungsaufwandes in Form eines Workshops abgehalten werden.
Die Vergütung des Workshops richtet sich nach den Bestimmungen diese!
Ordnung.

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Voraussetzung für die Erteilung von Lehraufträgen

(1) Lehraufträge für nach Gegenstand und Inhalt seibständige Lehrveran:
staltungen dürfen nur an Personen erteilt werden, die ein Hochschulstudium
 in einem künstlerischen und kunstwissenschaftlichen Studiengang
abgeschlossen haben und pädagogische Eignung nachweisen können. In
Ausnahmefällen können abweichend von Satz 1 für die dort genannten
Lehrveranstaltungen Lehraufträge auch an Personen erteilt werden, die
            
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