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Artikel 2
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Dienstblatt der
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, den 16. April 1998
Für die Studierendenschaft
der Universität des Saarlandes
Frau Müller-Adams
Vorsitzende der
Studierendenschaft
der Universität des Saarlandes