08
3. Physik I, II
4. Werkstoffkunde
5. Grundlagen der Elektrotechnik 1, II
6. Grundlagen der Elektrotechnik Ill, IV
7. Meßtechnik 1, IL.
8. Einführung in die Elektrische Energietechnik
9. Technische Mechanik |
10. Technische Mechanik Il!
11. Einführung in die Informatik |
12. Einführung in die Informatik Il
3
2
2
41
3
2
3“
Die Fußnote entfällt.
10. In 8 16 Abs. 10 entfällt:
„Nr. 1 bis 9.“
11. 8 17 erhält die folgende Fassung:
„817
Fachnoten und Gesamtnote
(1) Die Fachnote in Einführung in die Informatik und in Technische
Mechanik ist der Mittelwert der Noten der jeweiligen Übungsscheine
nach 8 16 Abs. 8. Entspricht dieser nicht einem nach $ 10 Abs. 1 zulässigen
Notenwert, so wird er durch den zulässigen Notenwert mit derr
geringsten Abstand zum Mittelwert ersetzt, bei gleichem Abstanc
durch den nächst niedrigen zulässigen Notenwert.
(2) Die Gesamtnote der Diplom-Vorprüfung ist der gewichtete Mittel:
wert der Fachnoten. Diese haben die folgenden Gewichtungen:
Höhere Mathematik 1, II
Höhere Mathematik Ill. IV
Physik
Werkstoffkunde
Grundlagen der Elektrotechnik 1, Il
Grundlagen der Elektrotechnik II, IV
Meßtechnik ;
Einführung in die Elektrische Energietechnik
Technische Mechanik
Einführung in die Informatik
3
3
25
>
2
2.5
Dt
12. In 8 18 Abs. 1 wird hinter Satz 1 eingefügt:
„Das Zeugnis enthält auch die Noten der Übungsscheine nach 8 1:
Abs. 3 Nr. 1, 2 und 5.“