Full text : 1998 (0042)

08

3. Physik I, II
4. Werkstoffkunde
5. Grundlagen der Elektrotechnik 1, II
6. Grundlagen der Elektrotechnik Ill, IV
7. Meßtechnik 1, IL.
8. Einführung in die Elektrische Energietechnik
9. Technische Mechanik |
10. Technische Mechanik Il!
11. Einführung in die Informatik |
12. Einführung in die Informatik Il

3
2
2
41

3
2
3“

Die Fußnote entfällt.

10. In 8 16 Abs. 10 entfällt:

„Nr. 1 bis 9.“

11. 8 17 erhält die folgende Fassung:

„817
Fachnoten und Gesamtnote

(1) Die Fachnote in Einführung in die Informatik und in Technische
Mechanik ist der Mittelwert der Noten der jeweiligen Übungsscheine
nach 8 16 Abs. 8. Entspricht dieser nicht einem nach $ 10 Abs. 1 zulässigen
 Notenwert, so wird er durch den zulässigen Notenwert mit derr
geringsten Abstand zum Mittelwert ersetzt, bei gleichem Abstanc
durch den nächst niedrigen zulässigen Notenwert.

(2) Die Gesamtnote der Diplom-Vorprüfung ist der gewichtete Mittel:
wert der Fachnoten. Diese haben die folgenden Gewichtungen:

Höhere Mathematik 1, II
Höhere Mathematik Ill. IV
Physik
Werkstoffkunde
Grundlagen der Elektrotechnik 1, Il
Grundlagen der Elektrotechnik II, IV
Meßtechnik ;
Einführung in die Elektrische Energietechnik
Technische Mechanik
Einführung in die Informatik

3
3
25

>
2
2.5
Dt

12. In 8 18 Abs. 1 wird hinter Satz 1 eingefügt:

„Das Zeugnis enthält auch die Noten der Übungsscheine nach 8 1:
Abs. 3 Nr. 1, 2 und 5.“
            
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