Full text : 1998 (0042)

2. die Promotionsurkunde im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift,


3. ein Verzeichnis sämtlicher veröffentlichten wiuzernzcnaftichen Arbeiten
der Bewerberin oder des Bewerbers,

4. ein Verzeichnis der von der Bewerberin oder dem Bewerber an eine!
Universität oder Technischen Hochschule gehaltenen Lehrveranstaltungen,


5. sechs Exemplare einer Habilitationsschrift oder je sechs Exemplare von
mindestens acht wissenschaftlich begutachteten Publikationen der Bewerberin
 oder des Bewerbers, auf die die Bewerberin ihren oder der
Bewerber seinen Antrag stützt, sowie Erklärungen über den Anteil de'
Mitverfasserinnen oder Mitverfasser an gemeinsamen Publikationen,

6. drei Themengebiete für die studiengangbezogene Lehrveranstaltung
7. ein Thema für einen wissenschaftlichen Vortrag,

8. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo und wann die Bewerberir
oder der Bewerber sich bereits um eine Habilitation beworben: hat.

(4) Weitere Zeugnisse und Unterlagen über die bisherige wissenschaftli
che Tätigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers können vorgelegt wer
den.

84
Eröffnung des Verfahrens

(1) Der Große Fakultätsrat beschließt über die Eröffnung des Habilitations
verfahrens. Der Beschluß ist der Bewerberin oder dem Bewerber schrift
lich mitzuteilen.

(2) Wird das Habilitationsverfahren eröffnet, so bestellt der Große Fakul
tätsrat eine Habilitationskommission. Der Habilitationskommission gehö
ran an‘

1. die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fach
bereiches, zu dessen Wissenschaftsgebieten das Fachgebiet gehört, fü
das die Lehrbefugnis angestrebt wird,
2. je eine Universitätsprofessorin oder ein Universitätsprofessor der ande
ren Fachbereiche der Fakultät.

(3) Der Große Fakultätsrat bestellt für die Mitglieder nach Absatz 2 Nr. 2 1€
eine Stellvertreterinnen oder einen Stellvertreter.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.