—81-Der
Studienbericht soll die folgenden Punkte behandeln:
— Kurze Darstellung des betreuenden Unternehmens (Geschäftsfelder,
Beschäftigtenzahl, organisatorischer Aufbau, Marktstellung...),
= Beschreibung des Arbeitsplatzes und seiner Stellung innerhalb des
betreuenden Unternehmens,
— detaillierte Beschreibung der durchgeführten Aufgaben und der gewonnenen
Erkenntnisse sowie Darlegung der theoretischen Basis, von der
aus die Aufgaben bearbeitet wurden,
- gegebenenfalls kritische Analyse der in der Praxis eingesetzten
Verfahren und
— detaillierte Darstellung der bei der Projektbearbeitung eingesetzten
Methoden und der vorgeschlagenen Lösungen.
(2) Der Studienbericht ist bei dem mit der Betreuung der Praxisphase
Beauftragten des Fachbereichs, bzw. bei der entsprechenden Institution in
Metz, einzureichen. Über die erfolgreiche Ableistung der Praktischen
Studienphase wird nach Rücksprache mit dem betreuenden Professor/Lehrbeauftragten
eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Bestätigung der Universität Metz über die erfolgreiche Ableistung der
Praxisphase ist gleichwertig.
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Anerkennung der Praktischen Studienphase
Zur Anerkennung der Praktischen Studienphase müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
- Durchgehende Anwesenheit am Praxis-Studienplatz und erfolgreiche
Mitarbeit im betreuenden Unternehmen in dem in $ 12 festgelegten
Zeitraum. Eine Anerkennung kann nicht erfolgen, wenn das betreuende
Unternehmen den Studienvertrag aus Gründen gekündigt hat, die der
Praxis-Student zu vertreten hat.
— Abgabe des Studienberichts und dessen Anerkennung.
Der Erfolg der Praktischen Studienphase wird durch die Bescheinigung
nach $ 17 (2) festgestellt.
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Sprachregelung
(1) Die Bezeichnungen von Personen und Funktionen in dieser Ordnung
gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.
(2) Frauen führen die Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung in der
weiblichen Form.