Full text : 1996 (0040)

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(3) Fächerkatalog und Studienablauf des vierten Studienjahres werden
von der Universität Metz festgelegt.

(4) Die Studienfächer werden in einem Stoffplan näher beschrieben.

(5) Mit der Einschreibung oder Rückmeldung zum jeweiligen Studienjahr
belegt der Student die Pflichtfächer und die vorgeschriebene Zahl der
Wahlpflichtfächer, sofern eine Belegung der Wahlpflichtfächer vorgesehen
ist. Bei Belegung der Wahlpflichtfächer kann bis spätestens 4 Wochen
nach Vorlesungsbeginn die Belegung geändert werden. Beim Übergang in
das vierte Studienjahr (2. Jahr des DFHI-Studiums) nach Metz ist ein
Studienschwerpunkt zu wählen.

(6) Nach Bestehen aller Studienfächer der Abschlußprüfung können im
Rahmen freier Studienplatzkapazitäten beliebige Fächer als Wahlfächer
belegt und sowohl Prüfungs- als auch Studienleistungen hierzu erbracht
werden. Es können nur solche Fächer belegt werden, in denen der Student
im Rahmen der Vor- oder Abschlußprüfung noch nicht geprüft worden ist.
(7) Wird ein zusätzlich belegtes Fach im Sinne der Prüfungsordnung erfolgreich
 abgeschlossen, so steht dem Studenten die Eintragung des Faches
und der erreichten Note in sein Zeugnis frei, sofern dieses noch nicht ausgestellt
 ist. Derartige zusätzlich belegte Fächer sind im Zeugnis durch
Fußnote auszuweisen. Es ist zu vermerken, daß diese Noten in der
Gesamtnote nicht berücksichtigt sind. Sinngemäß ist zu verfahren, wenn
während des Studiums fakultative Teilnahme an Studienleistungen gestattet
 ist.

S7
Verantwortung

Der Fachbereichsvorsitzende ist zuständig für die Einhaltung der
Studienordnung.

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Qualität der Lehre

Die Qualität der Lehre wird vom Fachbereichsrat kontrolliert. Zur kontinuierlichen
 Beobachtung und koordinierenden Arbeit wählt der
Fachbereichsrat einen Beauftragten zur Optimierung der Lehre, der dem
Fachbereichsrat mindestens einmal jährlich Bericht erstattet.
            
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