Full text : 1996 (0040)

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(4) Studienleistungen können als Prüfungsleistungen angerechnet werden,
 sofern sie den Prüfungsleistungen nach Anforderung und Verfahren
gleichwertig sind.

(5) Studien- und Prüfungsleistungen, die sich auf das vierte Studienjahr
beziehen, werden nach den an der Universität Metz geltenden
Bestimmungen erbracht.

84
Zeugnisse

(1) Über die Vorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Näheres regelt die
Prüfungsordnung.

(2) Über die Ableistung und Anerkennung der Praktischen Studienphase
wird eine Bescheinigung ausgestellt. Sie enthält Name und Sitz des
Praxisbetriebes,

(3) Über die Abschlußprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Näheres regelt
die Püfungsordnung.

85
Hochschulgrade und Urkunden

Mit Bestehen der Abschlußprüfung an der HTWdS und an der Universität
Metz verleiht die HTWdS den akademischen Grad eines - Diplom-Ingenieurs
 versehen mit dem Zusatz „FH“ (Fachhochschule). Hierüber
wird eine Urkunde ausgestellt. Dieser Hochschulgrad wird verliehen für die
erfolgreiche Teilnahme an dem mit der Universität Metz gemeinsam durchgeführten
 Studiengang im Rahmen des DFHI. Es handelt sich dabei um
einen zusätzlich zur Maitrise und dem Zeugnis des DFHI verliehenen
berufsqualifizierenden Abschlußgrad eines integrierten Studiengangs i.S.
des 8 60 Abs. 2 FhG.

86
Lehrangebote

(1) Studienfächer sind Pflichtfächer und nach Maßgabe des Fachbereichs
Wahlpflichtfächer und Wahlfächer. Pflichtfächer und gewählte Wahlpflichtfächer
 sind Prüfungsfächer. Wahlpflichtfächer und Wahlfächer
ermöglichen eine individuelle Schwerpunktbildung im Studium.

(2) Die Studienfächer und der Studienverlauf ergeben sich aus dem
Fächerkatalog in der Anlage (erstes bis drittes Studienjahr).
            
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