Full text : 1996 (0040)

72 =

(3) Die Hilfskraft wird dem Antragsteller oder einem von ihm Beauftragten
zugeordnet und unterliegt für die Dauer des Dienstvertrages dessen
Weisungen.

(4) Für besonders hochwertige projektbezogene Dienstleistungen, insbesondere
 im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, kann
anstelle des Dienstvertrages nach Absatz 1 ein besonderer Dienstvertrag
(freier Mitarbeitervertrag) geschlossen werden. Dieser Vertrag ist auf höchstens
 ein halbes Jahr zu befristen und bedarf einer genauen
Projektbeschreibung. Bei freier Zeiteinteilung ist die Hilfskraft nur an fachliche
 Weisungen gebunden.

8 4

(1 ) Die Hilfskraft erhält eine Stundenvergütung. Die Vergütung für eine
Zeitstunde beträgt, soweit keine tarifvertragliche Regelung besteht. für

a) Hilfskräfte mit Hochschulabschluß

12,80 DM,

b) Hilfskräfte ohne Hochschulabschluß 10,50 DM.

(2) Ansprüche auf Vergütung von Mehrarbeit sowie Stunden, die wegen
Urlaubs, Krankheit oder Feiertagen nicht erbracht werden konnten, sind
ausgeschlossen. Zulagen und sonstige Leistungen nach den für den
öffentlichen Dienst geltenden Vorschriften werden nicht gezahlt.
(3) In den Fällen des 8 3 Absatz 4 wird mit der Hilfskraft eine
Pauschalvergütung vereinbart, deren Höhe sich aus dem zeitlichen
Umfang des Vertrages und den Vergütungssätzen des Bundesangestelltentarifvertrages
 der Wertigkeit der Tätigkeit entsprechend ergibt.
Die Hilfskaft hat für ihre Sozialversicherung selbst aufzukommen und die
steuerliche Behandlung der Vergütung selbst vorzunehmen.

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(1) Der Weisungsberechtigte hat die Einhaltung des Dienstvertrages zu
überwachen. Nach Beendigung der dienstvertraglichen Arbeiten ist von
der Hilfskraft ein Leistungsnachweis über die erbrachte Stundenzahl bei
der Hochschulverwaltung einzureichen. Dieser Nachweis ist sowohl von
dem Weisungsberechtigten als auch von der Hilfskraft zu unterzeichnen.
(2) Bei Verträgen nach 8 3 Absatz 4 bestätigt der für die Betreuung des
Vertrages verantwortliche Hochschulbedienstete die ordnungsgemäße
Ableistuna der projektbezogenen Dienstleistung.
            
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