Full text : 1996 (0040)

50 —

Ordnung zur Änderung der Ordnung der Dienstverhältnisse
der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
und der Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Vom 14. Februar 1996

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 70 des Gesetzes
Nr. 1242 über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz —- UG)
vom 8. März 1989 (Amtsbl. S. 609), zuletzt geändert durch das Gesetz
Nr. 1338 über die Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater vom
1. Juni 1994 (Amtsbil. S. 906) folgende Ordnung erlassen, die nach Zustimmung
 des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet
 wird:

Artikel 1

Die Ordnung der Dienstverhältnisse der wissenschaftlichen Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen und der Lehrkräfte für besondere Aufgaben vom
8. April 1992 (Dienstbl. 1993, S. 616) wird wie folgt geändert:

In 8 2 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 eingefügt:

„(3) Die Vergütung des Personals nach 8 1 Abs. 1 Nr. 1, welches gemäß
8 66 Abs. 2 UG Gelegenheit zur Vorbereitung der Promotion erhält, entspricht
 dem Grundgehalt der dritten Dienstaltersstufe der Besoldungsgruppe
 A 13 der Bundesbesoldungsordnung Sowie dem Ortszuschlag nach der
Tarifklasse Ib entsprechend den Familienverhältnissen. Für alle Leistungen,
 die vom Grundgehalt abhängig oder unabhängig sind, ist die Besolk
dungsgruppe A 13 maßgebend.“

Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4.

Artikel 2

(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Dienstblatt der
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.

(2) Bestehende Verträge im Sinne von $& 8 Abs. 4 Satz 1 bis 3 bleiben
unberührt. Sie können unter Anrechnung der bisherigen Vertragslaufzeiten
zu den bisherigen Bedingungen bis zur Dauer von insgesamt zwei Jahren
verlängert werden.

Saarbrücken, 14. März 1996

Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. jur. Günther Hönrn
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.