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Über die Studien müssen sie nach jedem Semester einen Bericht vorlegen.
In diesem Rahmen müssen sie sich an der Lehre beteiligen.
Artikel 2
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Dienstblatt der
-‚ochschulen des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, den 4. November 1996
Der Rektor
Prof. Horst Gerhard Haberl!