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(4) Studenten/Studentinnen, die in das Hauptstudium aufgenommen werden
wollen, müssen ihre an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen
nachweisen und in einem Aufnahmegespräch eigene künstlerische
Arbeiten vorlegen. Dies gilt auch für Studenten/Studentinnen der Hochschule
der Bildenden Künste Saar, die ein odere mehrere Semester an
anderen Hochschulen studiert haben.
(5) Über die Anerkennung aller andernorts erbrachten Studienleistungen
befindet der Prüfungsausschuß.
e) 8 10 entfällt
8 11
Studienvertiefung, Meisterschüler
(1) Studenten/Studentinnen können in Zusammenarbeit mit einem Professor/einer
Professorin nach der Diplomprüfung ihr Studium im Fachbereich
Freie Kunst vertiefen. Hierzu können sie bis zu vier Semester weiter an der
Hochschule studieren. Über ihre Studien müssen sie nach jedem Semester
einen Bericht vorlegen. Im Rahmen dieses Studiums sollen sie sich
an der Lehre beteiligen. Über den Antrag der Studienvertiefung für die
Dauer von einem Semester entscheidet der Fachbereichsrat nach Anhörunag
des betreuenden Professors/der betreuenden Professorin.
(2) Über die Studienvertiefung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die die
erarbeiteten Studien und die Beteiligung an der Lehre aufführt. Die Bescheinigung
wird von dem betreuenden Professor/der betreuenden Professorin
und dem Rektor/der Rektorin unterschrieben.
(3) Studenten/Studentinnen können im Fachbereich Freie Kunst aufgrund
ausgezeichneter künstlerischer Leistungen nach dem achtsemestrigen
Studium zum Meisterschüler ernannt werden. Der Vorschlag auf Emennung
erfolgt durch einen Professor/einer Professorin der Hochschule der
Bildenden Künste Saar. Eine Kommission, die der Fachbereichsrat bestimmt,
und der Senat beschließen über den Vorschlag. Die Ernennung
erfolgt durch den Rektor/die Rektorin der Hochschule.
(4) Als Meisterschüler/Meisterschülerin können Studierende bis zu vier Semester
weiter an der Hochschule der Bildenden Künste Saar studieren. In
diesem Fall sind sie einem Professor/einer Professorin zugeordnet. Bezüglich
dieses Weiterstudiums ist für die Dauer eines Semesters ein
Antrag zu stellen. Über den Antrag entscheidet der betreuende Professor/die
betreuende Professorin.