Full text : 1996 (0040)

5.9

(2) Die Studienzeit beträgt bis zum Abschluß des Grundstudiums in der
Regel 4 Semester. Das Hauptstudium umfaßt das Studium vom 5. bis zum
8. Semester. Grundsätzlich kann nach dem 8. Semester mit der Diplomarbeit
 begonnen werden.

85

Art der Studienveranstaltungen

(1) Studienveranstaltungen finden statt als Atelierarbeit, Projekt, Vortesung,
 Seminar (z.B. Kunstgeschichte), Fachtheorie, Werkstattarbeit, Workshop,
 Exkursion, Vortrag.

(2) Atelierarbeit ist die kontinuierliche, individuelle künstlerische Betätigung
des einzeinen Studierenden im Rahmen einer Ateliergemeinschaft,
Im Vordergrund steht die Entwicklung der Fähigkeit, selbstgesieilte Probieme
 mit Hilfe der Lehrenden zu bewältigen.
Alle Studienveranstaltungen sollen so struktuiert sein, daß sie dieser For
derung gerecht werden.

(3) Exkursionen sind Bestandteil der Lehre und in diese integriert. Sie sol
len mit einer Studienleistung verbunden sein, die in der theoretischen
Vorbereitung, der künstlerischen und theoretischen Arbeit am Zielort oder
in der nachträglichen Ausarbeitung bestehen kann.

(4) Die Studienberatung ist Teil des Studiums. Die Studenten/Studentinnen
müssen bis zum Ende des vierten Semesters an studienbegleitenden individuellen
 Studienberatungen teilgenommen haben, die von hauptamtlich
Lehrenden der Hochschule angeboten werden.

c) 8 6 entfällt

d) 88 7 — 9 erhalten folgende Fassung

87
Leistungsnachweise und Benotung

(1) Die für ein ordnungsgemäßes Studium erforderlichen Leistungsnach
weise werden als Prüfungsvorleistungen und als Prüfungsleistungen er
bracht.

Während Prüfungsvorleistungen die Voraussetzung für die Zulassung zul
Zwischenprüfung bzw. zur Diplomprüfung darstellen, sind die Prüfungs
            
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