„512 -
Ordnung zur
Änderung der Prüfungsordnung des
Fachbereichs Betriebswirtschaft
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Vom 29. Mai 1996
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat aufgrund
der 88 56 Abs. 2 und 59 des Gesetzes über die Hochschule für Technik
und Wirtschaft des Saarlandes vom 15. Mai 1991 (Amtsbl. S. 818) 1.V. m.
S 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universität des Saarlandes vom 08.
März 1989 (Amtsbl. S. 609) gemäß Senatsbeschluß vom 29. Mai 1996 folgende
Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang
des Fachbereichs Betriebswirtschaft (BW) der Hochschule
für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTWdS) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 20.01.1995 (Dienstblatt der Hochschulen des
Saarlandes vom 07. März 1995, S. 192), zuletzt geändert durch Ordnung
zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs
Betriebswirtschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft des
Saarlandes vom 12.07.1995 (Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes
vom 28. Juli 1995, S. 496) beschlossen, die nach Zustimmung durch das
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet wird.
Artikel 1
Die Prüfungsordnung des Fachbereichs Betriebswirtschaft der Hochschule
für Technik und Wirtschaft des Saarlandes wird wie folgt geändert:
8 18 Wiederholung von Fachprüfungen
Abs. (1) erhält folgende Fassung:
‚Eine nicht bestandene Fachprüfung kann zweimal wiederholt werden,
eine nicht bestandene Diplomarbeit einmal. Fehlversuche an anderen
Fachhochschuien sind zu berücksichtigen. Ausnahmsweise können
Studenten des DFHI eine bereits bestandene Fachprüfung einmal wiedernolen,
wenn dies zur Erlangung der „Validation“ zwingend erforderlich ist.