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Ordnung zur
Änderung der Studienordnung des
Fachbereichs Bauingenieurwesen
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Vom 29. Mai 1996
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat aufgrund
der 88 56 Abs. 2 und 59 des Gesetzes über die Hochschule für Technik
nd Wirtschaft des Saarlandes vom 15. Mai 1991 (Amtsbl. S. 818) i.V. m.
8 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universität des Saarlandes vom 08.
März 1989 (Amtsbi. S. 609) gemäß Senatsbeschluß vom 29. Mai 1996 folgende
Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Diplom-Studiengang
des Fachbereichs Bauingenieurwesen (Bl) der Hochschule
für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTWdS) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07.11.1994 (Dienstbiatt der Hochschulen des
Saarlandes vom 06. Februar 1995, S. 10) beschlossen, die hiermit verkündet
wird.
Artikel 1
Die Studienordnung des Fachbereichs Bauingenieurwesen der Hoch
schule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes wird wie folgt geändert:
Anlage zur Studienordnung des Fachbereichs BI
2. Fachstudium
2.2 Drittes/viertes Studienjahr
=s entfällt:
‚/Verkehrstechnik, die nochmals unterteilt wird.‘
2.2.2 Studienrichtung Wasserwirtschaf/Abfallwirtschaf/ Verkehrstechnik
Es entfällt:
„Verkehrstechnik“, sowie der darauffolgende Satz: „Diese Studienrichtung
wird in die Sachgebiete Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft (WuA) sowie
Wasserwirtschaft und Verkehrstechnik (WuV) unterteilt.“
=s entfällt:
Fächerkatalog „\WuV“