Full text : 1996 (0040)

501

Studienordnung
für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“
in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1996

Grundsatzbestimmung

Die Bezeichnungen von Personen und Funktionen in dieser Ordnung gelten
 gleichermaßen für Frauen und Männer, Frauen führen die Funktionsbezeichnungen
 dieser Ordnung in der weiblichen Form.

S 1

Diese Studienordnung gilt für den im Fachbereich Rechtswissenschaft der
Universität des Saarlandes eingerichteten und vom Europa-Institut —
Sektion Rechtwissenschaft — betreuten Aufbaustudiengang „Europäische
Integration“. Der Studiengang wird mit Prüfungen abgeschlossen, aufgrund
 derer das „Zertifikat über Europäische Studien“ verliehen wird.
Daran kann sich der Erwerb des Grades „Magister des Europarechts“ (& 9)
anschließen.

2

Der Studiengang soll Studierenden aller Länder mit abgeschlossenem juristischem
 Hoch-schulstudium über ihre Fachausbildung hinaus Gelegenheit
 geben, einen vertieften wissen-schaftlichen Einblick in die rechtlichen
und wirtschaftlichen Grundlagen der Europäischen Integration sowie deren
historische und politische Zusammenhänge zu gewinnen.

83

Die Einschreibung für den Studiengang setzt voraus, daß der Bewerber
einen berufsqualifi-zierenden Abschluß eines rechtswissenschaftlichen
Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule erworben hat und ausreichende
 Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt. Die Leitung des
Europa-Instituts — Sektion Rechtswissenschaft — kann Ausnahmen zulassen.
 Gegebenenfalls kann eine Überprüfung juristischer Kenntnisse gefordert
 werden.

Ss 4

Die Lehrveranstaltungen des Studiengangs werden in der Regel in deutscher
 Sprache abge-halten. Sie können in einer anderen Sprache der
Europäischen Union angeboten werden.
            
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