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Studienordnung
für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“
in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1996
Grundsatzbestimmung
Die Bezeichnungen von Personen und Funktionen in dieser Ordnung gelten
gleichermaßen für Frauen und Männer, Frauen führen die Funktionsbezeichnungen
dieser Ordnung in der weiblichen Form.
S 1
Diese Studienordnung gilt für den im Fachbereich Rechtswissenschaft der
Universität des Saarlandes eingerichteten und vom Europa-Institut —
Sektion Rechtwissenschaft — betreuten Aufbaustudiengang „Europäische
Integration“. Der Studiengang wird mit Prüfungen abgeschlossen, aufgrund
derer das „Zertifikat über Europäische Studien“ verliehen wird.
Daran kann sich der Erwerb des Grades „Magister des Europarechts“ (& 9)
anschließen.
2
Der Studiengang soll Studierenden aller Länder mit abgeschlossenem juristischem
Hoch-schulstudium über ihre Fachausbildung hinaus Gelegenheit
geben, einen vertieften wissen-schaftlichen Einblick in die rechtlichen
und wirtschaftlichen Grundlagen der Europäischen Integration sowie deren
historische und politische Zusammenhänge zu gewinnen.
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Die Einschreibung für den Studiengang setzt voraus, daß der Bewerber
einen berufsqualifi-zierenden Abschluß eines rechtswissenschaftlichen
Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule erworben hat und ausreichende
Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt. Die Leitung des
Europa-Instituts — Sektion Rechtswissenschaft — kann Ausnahmen zulassen.
Gegebenenfalls kann eine Überprüfung juristischer Kenntnisse gefordert
werden.
Ss 4
Die Lehrveranstaltungen des Studiengangs werden in der Regel in deutscher
Sprache abge-halten. Sie können in einer anderen Sprache der
Europäischen Union angeboten werden.