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Artikel 2
Diese Ordnung tritt mit ihrer Verkündung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die das Studium
im Wintersemester 1996/97 aufnehmen.
Artikel 3
Der Universitätspräsident kann die Studienordnung für den Aufbaustudiengang
„Europäische Integration“ in der sich aus dieser Änderungsordnung
ergebenden Fassung im Dienstblatt neu bekanntgeben.
Saarbrücken, 2. Oktober 1996
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. jur. G. Hönn