Full text : 1996 (0040)

499 —

Artikel 2

Diese Ordnung tritt mit ihrer Verkündung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die das Studium
im Wintersemester 1996/97 aufnehmen.

Artikel 3

Der Universitätspräsident kann die Studienordnung für den Aufbaustudiengang
 „Europäische Integration“ in der sich aus dieser Änderungsordnung
 ergebenden Fassung im Dienstblatt neu bekanntgeben.

Saarbrücken, 2. Oktober 1996

Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. jur. G. Hönn
            
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