Full text : 1996 (0040)

425 —

4. Abschnitt:
Schluß- und Übergangsbestimmungen

. 820
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

Diese Ordnung tritt in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung im Dienstblatt
 der Hochschulen des Saarlandes. Sie ist in vollem Umfang verbindich
 für alle Studierenden, die nach diesem Zeitpunkt mit dem Studium der
Psychologie beginnen. Darüber hinaus sind die Regelungen dieser Ordnung
 zum zweiten Studienabschnitt auch für jene Studierenden verbindich,
 die nach dem genannten Zeitpunkt den zweiten Studienabschnitt
beginnen.

Alle anderen Studierenden der Psychologie können in den ersten drei
Jahren nach Inkrafttreten dieser Ordnung wählen, ob sie ihr Studium nach
den Regelungen dieser Ordnung oder nach der Studienordnung vom 11.
Februar 1981 gestalten.

Saarbrücken, 16. September 1996

Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. jur. G. Hönn
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.