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4. Abschnitt:
Schluß- und Übergangsbestimmungen
. 820
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
Diese Ordnung tritt in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes. Sie ist in vollem Umfang verbindich
für alle Studierenden, die nach diesem Zeitpunkt mit dem Studium der
Psychologie beginnen. Darüber hinaus sind die Regelungen dieser Ordnung
zum zweiten Studienabschnitt auch für jene Studierenden verbindich,
die nach dem genannten Zeitpunkt den zweiten Studienabschnitt
beginnen.
Alle anderen Studierenden der Psychologie können in den ersten drei
Jahren nach Inkrafttreten dieser Ordnung wählen, ob sie ihr Studium nach
den Regelungen dieser Ordnung oder nach der Studienordnung vom 11.
Februar 1981 gestalten.
Saarbrücken, 16. September 1996
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. jur. G. Hönn