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weis über die Mitarbeit in einem Fallseminar oder Praktikum vorzulegen.
Nachweise über Voraussetzungen, die bei der Meldung zur Prüfung noch
nicht erfüllt sind, müssen spätestens bei Abgabe der Diplomarbeit nachgereicht
werden. Weiterhin ist anzugeben, in welchem der gewählten psychologischen
Fächer eine Themen- oder Fallklausur geschrieben werden
soll, ob die Prüfung als Block- oder als Staffelprüfung durchzuführen ist
und — wenn die Staffelprüfung gewählt wurde — welche Prüfungsleistungen
(mündliche Fachprüfungen und Klausur) im ersten und welche im zweiten
Prüfungsabschnitt erbracht werden.
(4) In der vorlesungsfreien Zeit nach der Meldung zu einer Staffelprüfung
finden dann die mündlichen Prüfungen zu den gewählten und für den
ersten Prüfungsabschnitt vorgesehenen Fächern statt, und es wird eine
Themen- oder Failklausur geschrieben, sofern dies im ersten Prüfungsabschnitt
gewünscht wurde. In der Vorlesungszeit am Ende des darauffolgenden
Semesters beginnen die Prüfungen des zweiten Prüfungsabschnittes.
Bei Blockprüfung finden aile mündlichen Prüfungen und die
Klausur in der vorlesungsfreien Zeit nach der Meldung zur Prüfung statt.
(5) Spätestens zwei Wochen nach der letzten Einzelprüfung wird das
Thema für die Diplomarbeit ausgegeben, die damit in der Regel ab Beginn
der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters nach bestandener Vorprüfung
angefertigt wird.
(6) Der Studierende kann für das Thema der Diplomarbeit Vorschläge
machen und den Betreuer wählen. Um lange Einarbeitungszeiten in neue
Forschungsbereiche zu vermeiden, wird dringend empfohlen, das Thema
der Diplomarbeit so festzulegen, daß der Studierende auf seinen Leistungen
aus der Semesterarbeit aufbauen kann. Es wird weiterhin empfohlen,
spätestens vierzehn Tage vor der letzten Einzelprüfung mit dem gewählten
Betreuer der Arbeit ein Gespräch über mögliche Themen- und Aufgabenstellungen
zu führen.
(7) Für die Anfertigung der Diplomarbeit stehen sechs Monate zur
Verfügung. Mit deren Fertigstellung kann das Studium gegen Ende des
fünften Semesters nach bestandener Vorprüfung und somit — bei einem
rechtzeitigen Abschluß der Vorprüfung am Ende von vier Fachsemestern -
gegen Ende des neunten Studiensemesters beendet werden.