180 —
1. die psychologischen Grundlagenfächer
a) Kognitive Psychologie,
b) Kultur und Entwicklung.
c) Psychische Störungen,
2. die psychologischen Methodenfächer
a) Forschungsmethoden,
b) Psychologische Diagnostik und Evaluation,
3. die psychologischen Anwendungsfächer
a) Klinische Psychologie,
b) Kommunikations-, Medien- und Organisationspsychologie,
4. nichtpsychologische Fächer (Wahlpflichtfächer, z. B. Psychiatrie, Soziologie,
Philosophie, Informatik, usw.).
(2) Der Studierende kombiniert vier psychologische Fächer, und zwar aus
jeder der drei Fächergruppen (Grundlagenfächer, Methodenfächer, Anwendungsfächer)
mindestens eines, mit einem Wahlpflichtfach. Bei den
psychologischen Fächem sind alle 24 möglichen Kombinationen aus zwei
Fächem einer Fächergruppe und je einem Fach aus jeder der beiden
anderen Fächergruppen zulässig.
(3) Die Wahl eines Wahlpflichtfaches bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses,
sofern sie nicht für das betreffende Fach allgemein erteilt
ist. Der Prüfungsausschuß informiert durch Aushang über jene Fächer.
die ohne besondere Zustimmung im Einzelfall wählbar sind.
8 16
Lehrveranstaltungen
(1) Zu einem ordnungsgemäßen Studium des zweiten Studienabschnitts
gehört der Besuch der im folgenden aufgeführten Lehrveranstaltungen.
— Zu Teilbereichen der psychologischen Fächer des zweiten Studienabschnitts
werden Überblicksveranstaltungen in einem Gesamtumfang
von 18 SWS angeboten. Ein ordnungsgemäßes Studium setzt mindestens
die Teilnahme an allen Überblicksveranstaltungen aus den für das
eigene Studium gewählten Fächern voraus, die eine Studienbelastung
von durchschnittlich etwa 10 SWS ergeben. Es wird dringend empfohlen,
im Interesse einer breiteren fachlichen Orientierung auch an Überblicksveranstaltungen
zu nicht gewählten Fächern teilzunehmen. Der Besuch
von Überblicksveranstaltungen ist auch schon während des ersten
Studienabschnittes möglich. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden, um
eine gleichmäßigere Verteilung der Studienbelastung über die gesamte
Studienzeit zu erreichen.