Full text : 1996 (0040)

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- Forschungsanleitungen sind Veranstaltungen, in denen Studierende
mit Professoren, Mitarbeitem der Fachrichtung und Projektmitarbeitern
zusammenarbeiten. Die Studierenden stellen dabei ihre Diplomarbeitskonzepte
 zur Diskussion und sind an Überlegungen und Entscheidungen
über aktuelle Forschungsfragen aus größeren Projekten beteiligt.

(2) Einführungsveranstaltungen, Grundveranstaltungen und Überblicksveranstaltungen
 haben die Form von Vorlesungen; der Nachweis eigenständiger
 Studienleistungen ist in ihrem Rahmen nicht möglich. In Kursen
und Praktika wird die erfolgreiche Mitarbeit aller Teilnehmer erwartet und
kontrolliert. Proseminare und Seminare setzen in der Regel eine aktive
Mitarbeit voraus, die in Einzelleistungen ihren Niederschlag findet; darüber
hinaus können interessierte Studierende als zusätzliche Teilnehmer Zzugelassen
 werden, deren Teilnahme jedoch nicht als Nachweis einer Studienleistung
 bescheinigt wird. Fallseminare und Forschungsanleitungen sind
ohne eigenständig vorbereitete aktive Mitarbeit eines jeden Teilnehmers
nicht möglich.

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Selbststudium, zusätzliches Studienangebot

(1) Der Besuch der vorgeschriebenen und empfohlenen Lehrveranstaltungen
 kann nur ein Grundwissen vermitteln. Eine selbständige Vor- und
Nachbereitung durch Literaturstudium, Diskussion in Gruppen sowie Üben
und Vertiefen anhand von Themenschwerpunkten wird empfohlen.

(2) Das Studium der Psychologie verlangt ein Verständnis der Arbeitsweisen
 von Nachbarwissenschaften. Den Studierenden wird empfohlen,
Lehrangebote von Nachbardisziplinen, wie z.B. Philosophie, Biologie, Linguistik,
 Informatik, Erziehungswissenschaft, Soziologie zur Erweiterung
ihrer fachlichen und beruflichen Qualifikation zu nutzen.

89
Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen

(1) Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann vom Nachweis spezifischer
 Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Diese Studienordnung
sieht in einigen Fällen solche Voraussetzungen vor. Der Fachbereich kann
darüber hinaus weitere Zulassungsvoraussetzungen festlegen und diese
verändern.

(2) Der Besuch von Lehrveranstaltungen, die für den zweiten Studienabschnitt
 angekündigt werden, setzt im allgemeinen die Diplom-Vorprüfung in
            
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