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bindlich für alle Studierenden, die nach diesem Zeitpunkt mit dem Studium
der Psychologie beginnen. Darüber hinaus sind die Regelungen dieser
Ordnung zum zweiten Studienabschnitt und zur Diplomprüfung auch für
jene Studierenden verbindlich, die nach dem genannten Zeitpunkt den
zweiten Studienabschnitt beginnen.
(2) Alle anderen Studierenden der Psychologie können in den ersten drei
Jahren nach Inkrafttreten dieser Ordnung wählen, ob sie eine Diplom-Vorprüfung
nach den Regelungen dieser Ordnung oder nach der *Prüfungsordnung
für das Fach Psychologie (Abschluß Diplom)” vom 11. Februar
1981 (Dienstbiatt der Hochschule des Saarlandes, 1981, S. 67-84)
ablegen wollen.
(3) Der nach 8 4 der “Prüfungsordnung für das Fach Psychologie” vom
11. Februar 1981 gebildete und bei Inkrafttreten dieser Ordnung amtierende
Prüfungsausschuß bieibt bis zum Ende des laufenden Jahres im Amt.
(4) Mit dem Inkrafttreten dieser Ordnung sind die Bestimmungen der “Prüfungsordnung
für das Fach Psychologie” vom 11. Februar 1981 nur noch
nach Maßgabe von Absatz 2 und 3 anzuwenden.
Saarbrücken, 16. September 199€
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. jur. G. Hönn