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3. Entwicklungspsychologie,
4. Differentielle Psychologie,
5. Sozialpsychologie,
6. Physiologische Psychologie,
7. Methodenlehre.
(2) Die Fachprüfungen in den Fächern
— Allgemeine Psychologie 1,
— Allgemeine Psychologie Il,
— Differentielle Psychologie,
— Sozialpsychologie,
— Physiologische Psychologie
werden als Fragenklausuren durchgeführt. Für die Bearbeitung der Klausuraufgaben
stehen jeweils 120 Minuten zur Verfügung.
(3) In den Fächern
— Entwicklungspsychologie,
— Methodenlehre
findet je eine mündliche Prüfung mit einer Dauer von 25 bis 30 Minuten
statt.
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Bestehen der Diplom-Vorprüfung, Bildung der Noten und Zeugnis
(1) Die Diplom-Vorprüfung ist bestanden, wenn jede ihrer Fachprüfungen
bestanden ist.
(2) Ist die Diplom-Vorprüfung bestanden, So wird nach Maßgabe des 8 12
Abs. 2 eine Gesamtnote gebildet.
(3) Über die bestandene Diplom-Vorprüfung ist unverzüglich, möglichst
innerhalb von vier Wochen, ein Zeugnis auszustellen. Es enthält die in den
Fachprüfungen erzielten Noten, die Namen der Prüfer und die Gesamtnote.
Das Zeugnis ist vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu
unterzeichnen.
(4) Liegen beim Bestehen aller Fachprüfungen die in 8 18 Abs. 1 Ziff. 1
genannten Nachweise über Studienleistungen noch nicht vollständig vor,
SO ist der erste Studienabschnitt noch nicht abgeschlossen, und die
Ausstellung des Zeugnisses unterbleibt, bis der letzte fehlende
Leistungsnachweis vorliegt.