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Prüfungsausschuß
(1) Für die Organisation der Prüfungen und für die weiteren durch diese
Ordnung zugewiesenen Aufgaben wird ein Prüfungsausschuß gebildet.
(2) Dem Prüfungsausschuß gehören als Mitglieder an:
1. vier Professoren der Fachrichtung Psychologie;
2. ein akademischer Mitarbeiter, der hauptamtlich oder hauptberuflich im
Diplomstudiengang Psychologie tätig ist;
3. zwei Studierende, die die Diplom-Vorprüfung bereits abgelegt haben.
Die Studierenden haben nur beratende Stimme, wenn Fragen der Bewertung
von Prüfungsleistungen in der Diplomprüfung zur Entscheidung
anstehen.
(3) Für jedes Mitglied nach Absatz 2 ist ein Stellvertreter zu wählen. In der
Gruppe der Professoren (Absatz 2 Ziff. 1) kann mehreren Mitgliedem ein
gemeinsamer Stellvertreter zugeordnet werden, der jedoch in einer Sitzung
jeweils nur eine Vertretung wahmimmt.
(4) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und ihre Stellvertreter werden
vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Sozial- und Umweitwissenschaften
für zwei Jahre gewählt. Die Amtszeit beginnt am 1. Januar. Wiederwahl
ist zulässig. Scheidet ein Mitglied oder Stellvertreter vorzeitig aus, so ist für
den Rest der Amtszeit eine Ersatzwahl vorzunehmen.
(5) Der Fachbereichsrat wählt aus den Mitgliedern nach Absatz 2 Ziff, 1
den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dessen Stellvertreter.
(6) Der Prüfungsausschuß ist beschlußfähig, wenn seine Mitglieder
ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend
ist. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden und jeweils
stimmberechtigten Mitglieder.
(7) Entscheidungen des Prüfungsausschusses über Einzelanträge sind
der betroffenen Kandidatin oder dem betroffenen Kandidaten unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. Ablehnende Entscheidungen sind zu begründen.
Der Kandidatin oder dem Kandidaten ist Gelegenheit zu rechtlichem Gehör
zu geben.
(8) Der Prüfungsausschuß achtet darauf, daß die Bestimmungen der
Prüfungsordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Fachbereich
Sozial- und Umweltwissenschaften über die Entwicklung der Prüfungen
und Studienzeiten, gibt Anregungen zur Reform der Studienordnung,
des Studienplans und der Prüfungsordnung und legt die Verteilungen
der Fachnoten und der Gesamtnoten offen.