Full text : 1996 (0040)

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Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den
Aufbaustudiengang „Deutsch als Fremdsprache“ an der
Universität des Saarlandes.

Vom 8. November 1995

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von $ 85 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März
1989 (Amtsbl. S. 609), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1338 über die
Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater vom 1. Juni 1994
(Amtsbl. S. 906), folgende Ordnung zur Änderung der Studienordnung für
den Aufbaustudiengang „Deutsch als Fremdsprache“ vom 14. Juli 1993
(Dienstbl. S. 593) beschlossen, die hiermit verkündet wird.

Artikel 1

Die Studienordnung für den Aufbaustudiengang „Deutsch als Fremdsprache“
 wird wie folat geändert:

In 8 1 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt:

„Interessenten/Interessentinnen mit einem Hochschulabschluß, der nicht
an einer wissenschaftlichen Hochschule erworben wurde, können auf begründeten
 Antrag vom/von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
zum Aufbaustudium zugelassen werden, wenn sie einschlägige Berufserfahrungen,
 insbesondere Lehrerfahrungen, nachweisen können.“

Artikel 2

Diese Ordnung tritt in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung im Dienst
blatt der Hochschulen des Saarlandes.

Saarbrücken, 22. Februar 1996

Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. G. Hönn
            
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