Full text : 1996 (0040)

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4. Betriebsfestigkeit (2 V)
3. Finite Elemente (2 V)
6. Kernphysikalische Methoden in der Metallkunde (2 V)
7. Akustische Abbildungsverfahren (2 V)
8. Fortgeschrittenenpraktikum Methodik (6 P)

(6) Zur Aktualisierung des Lehrangebotes können auf Beschluß des Fachbereichsrates
 Veranstaltungen der Vertiefungspflichtfächer durch andere
Veranstaltungen mit gleicher Stundenzahl ersetzt werden. Nachdem eine
neu aufgenommene Veranstaltung erstmalig angeboten wurde, muß den
Studierenden während der darauffolgenden vier Prüfungstermine zur Wahl
gestellt werden, ob die Prüfungsleistung aus dem Stoffgebiet der neuen
Oder der ersetzten Veranstaltung erbracht wird.

(7) Das erste und das zweite Wahlpflichtfach haben je einen Mindest.
umfang von 2 SWS. Zu Beginn eines jeden Semesters gibt der Prüfungsausschuß
 die in Frage kommenden Lehrveranstaltungen bekannt.

&

1

Studium, Studienleistungen

(1) Nach der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Werkstoffwissenschaften
 sind folgende Nachweise über Studienleistungen zu erbringen:

1. Ein Übungsschein in Thermodynamik der Werkstoffe 1, II
2. Ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung Polymerwerkstoffe

3. Ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen
Qualitätstechnik |! und Schadensanalyse
4. Ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltunger
Mechanische Eigenschaften und zerstörende Werkstoffprüfung
5. Ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen
Meßtechnik 1, II
6. Ein Seminarschein
7. Zin Schein über die erfolgreiche Bearbeitung einer Studienarbeit, die
während etwa 400 Stunden in einem Zeitraum von maximal sechs
Monaten anzufertigen ist. Die Arbeit kann begonnen werden, wenn die
Pflichtfachprüfungen gemäß 8 21 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 der Prüfungsordnung
 und die Prüfung zum Vertiefungspflichtfach gemäß 8 21 Abs. 4
der Prüfungsordnung bestanden sind.
            
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