Full text : 1996 (0040)

el

7. Je ein Übungsschein in Technische Mechanik | und Il. Die bestandene
Teilprüfung in Technische Mechanik |, Il ersetzt den Übungsschein ir
Technische Mechanik !I.
8. Ein Übungsschein in Informatik.
9. Ein Übungsschein in Grundlagen der Konstruktion |.

(2) Die Erteilung der Nachweise gemäß Abs. 1 setzt voraus, daß in den be
treffenden Lehrveranstaltungen ausreichende schrift'iche und/oder mündliche,
 in einem Praktikum zusätzlich praktische Leisıungen erbracht wor.
den sind.

(3) Die für die Vergabe dieser Übungs- und Praktikumsscheine im einzel
nen zu erbringenden Studienleistungen werden zu Beginn der entspre.
chenden Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.

ill. Zweiter Studienabschnitt

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Studiengegenstände

Das Studium der Werkstoffwissenschaften umfaßt im zweiten Studienabschnitt
 die Pflichtfächer:
1. Grundlagen der Werkstoffwissenschaften
2. Stahlkunde und Nicht-Eisen-Metalle
3. Glas und Keramik
4. Funktionswerkstoffe
5. Methodik und zerstörungsfreie Prüfverfahren
6. Technische Plastomechanik
7. Thermodynamik der Werkstfoffe
8. Polymerwerkstoffe
9. Qualitätstechnik und Schadensanalyse
10. Mechanische Eigenschaften und zerstörende Werkstoffprüfung
11. Meßtechnik
12. Ein Vertiefungspflichtfach: Werkstoffkunde und Werkstofftechnologie
der Metalle oder Werkstoffkunde und Werkstofftechnologie der Nicht
metalle oder Methodik
sowie zwei Wahlpflichticher
            
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